Hebamme Cornelia Striewski
   

Hebamme


Rechtliche Grundlagen
Die Tätigkeit der Hebammen ist gesetzlich geregelt durch das Hebammengesetz (HebG) und die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV). Hebammen dürfen physiologische Geburten selbstständig leiten und sind für jede Geburt gesetzlich vorgesehen. Die Ausbildung und Berufsausübung unterliegen bundesweit einheitlichen Standards, wobei einzelne Bundesländer zusätzliche Anforderungen stellen können.
www.bundesgesundheitsministerium.de



Familienhebamme

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/familie/familienratgeber/familien-mit-kleinkindern/teilhabe-und-betreuung/familienhebammen?tx_news_pi1%5BcurrentPage%5D=0&cHash=ed2d4f2232f71657ff9f2f92edc94082