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Familienhebammen sind staatliche examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind fördert. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit, auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Betreuung von Risikogruppen durch aufsuchende Tätigkeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Berufsgruppen. Bisher sind Familienhebammen in der Regel von Gesundheitsämtern angestellt. Im Rahmen von Mutter & Kind Projekten gibt es inzwischen vermehrt Hebammen, die bei anderen Institutionen (z.B. Caritas) oder selbstständig als Familienhebammen (z.B. eine Chance für Kinder, Niedersachsen) arbeiten. Eine Arbeitsgruppe aus Familienhebammen-Expertinnen hat für den Bund Deutscher Hebammen (BDH) eine Fortbildungsreihe "Familienhebamme" konzipiert, die inzwischen von mehreren Landesverbänden angeboten wird.

Resultierend aus verschiedensten Initiativen gegen die zunehmende Säuglingssterblichkeit wurden Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern erstmals 1980 im Bundesland Bremen im Gesundheitsamt eingesetzt. Aufgabenschwerpunkt war und ist die Begleitung und Beratung von Risikoschwangeren und Familien mit einem erheblichen Förderbedarf bis zum Ende des 1 Lebensjahres. Die Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern hatten eine achtmonatige Ausbildung und wurden wissenschaftlich begleitet. Dadurch konnte in Bremen eine Senkung der Säuglingssterblichkeit nachgewiesen werden. Dies nahmen andere Bundesländer zum Anlass ebenfalls Familienhebammen - und jeweils nach Stellenplan auch Familienkinderkrankenschwestern - einzustellen.

Familienhebammen betreuen schwangere Frauen, Mütter und ihre Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr, die gesundheitlichen, medizinisch-sozialen oder psychosozialen Risiken ausgesetzt sind. Typische Klienten und Problemkonstellationen bei Betreuungsbeginn sind z.B.: Alkohol- und Drogenabhängige
Alleinerziehende
AusländerInnen
Behinderte (geistig, körperlich)
Chronisch Kranke
Frühgeborene
Gestörte Mutter-Kind Beziehung
Minderjährige Mutter (Überforderung)
Psychisch Kranke
Psycho-Soziale Problemstellungen (Partnerprobleme, Straffälligkeit, Verdacht auf Kindesmisshandlung, totes oder behindertes Kind)
Regelwidrige Schwangerschaften
Sozial Benachteiligte (Sozialhilfeempfänger, Asylanten, kinderreiche Familien, Analphabeten) Die Betreuung findet in der Regel im vertrauten häuslichen Bereich (Hausbesuche) statt. Dabei erstreckt sich die Tätigkeit der Familienhebamme neben den allgemeinen Leistungen einer Hebamme wie Vorsorge, Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung Nachsorge und Stillberatung und einer Kinderkrankenschwester (Ernährungsberatung, Anleitung zur Pflege, etc.) vor allem auf die Motivation zur Selbsthilfe ("Enpowerment") bzw. die Förderung des Selbsthilfepotentials der Frauen. Die Aufklärung über, Vermittlung von sowie Begleitung zu weiterführenden Diensten wie Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen, Sozialamt, Schwangerschaftsberatungsstellen, Ärzten und Psychologen sollen eine optimale Unterstützung der Familien und Kinder sicherstellen. Die Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern arbeitet dabei eng mit allen in Frage kommenden Institutionen und medizinischen Diensten sowie karitativen Einrichtungen zusammen.

Traditionell ist der Hebammen- und Kinderkrankenschwesterberuf positiv besetzt und wird mit Hilfe, Unterstützung und Lebensabschnittbegeleitung assoziiert. Dies erlaubt es insbesondere den Familienhebammen in Vernetzung mit anderen Institutionen sich für das Wohl des Kindes und der Mutter auf körperlicher, geistiger und seelischer Ebene einzusetzen und somit vermeidbare Gefahren zu erkennen und gegebenenfalls die Folgen abzuwenden bzw. zu mildern.

Familienhebammen vertreten einen ganzheitlichen Gesundheitsfürsorgeansatz. Dieser geht mit der Definition der WHO (World Health Organisation) konform die Gesundheit als das Wohlbefinden sowohl in körperlicher als auch ausdrücklich in geistiger uns sozialer Hinsicht beschreibt.


Inhalt übernommen von www.familienhebamme.de